Spielplätze Instandhaltung
Volltext
Zu den Aufgaben von Städten und Gemeinden gehört es auch, Spielplätze für Kinder anzulegen, auszustatten und zu unterhalten.
Durch die intensive Nutzung oder mutwillige Beschädigung sind Spielplätzen regelmäßig instand zu halten und Beschädigungen durch Vandalismus und zu beseitigen.
Wer Änderungs- und Verbesserungsvorschläge hat und Beschädigungen sowie missbräuchliche Nutzung melden möchte, wendet sich an die zuständige Stelle.
Die zuständige Stelle informiert auch über die Standorte der Spielplätze in ihrem Gebiet.
Rechtsgrundlage(n)
Landeskinder- und Jugendförderungsgesetz
Landesbauordnungen
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Verfahrensablauf
Mitteilung über den Mangel an die zuständige Stelle. Beseitigung des Mangels und Rückinformation an den Mitteilenden.
Formulare/Schriftformerfordernis
Weiterführende Informationen
Bürgerin oder Bürger steht es jederzeit frei, sich mit anderen Eltern und Interessierten zusammen zu tun und sich aktiv für Verbesserungen einzusetzen.
Fachlich freigegeben durch
Stadtverwaltung Bad Belzig
Fachlich freigegeben am
06.06.2019Zuständige Stelle
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Zuständige Stelle(n)
Amt Spreenhagen - Bauverwaltung
Hauptstraße 13
15528 Spreenhagen
033633 871-26