Standesamt
Sie möchten heiraten? Herzlichen Glückwunsch!
Wir freuen uns, dass Sie sich entschlossen haben, sich in Spreenhagen das Ja-Wort zu geben. Oder Sie suchen noch ein passendes Standesamt? Möchten Sie in einem kleinen, sehr persönlichen, feierlichen und liebevollen Rahmen heiraten, dann sind Sie im Standesamt des Amtes Spreenhagen genau richtig.
Unser kleines, gemütliches Trauzimmer befindet sich in unserem schönen Backsteingebäude, dem Sitz der Verwaltung. Es bietet Platz für 20 Gäste. Den Ablauf der Trauung gestalten wir gern individuell nach Ihren Wünschen, so können Sie gern Ihre eigene Musik mitbringen, aber auch unser vorhandenes Angebot nutzen.
Bevor Ihre Eheschließung stattfinden kann, ist es erforderlich die Ehevoraussetzungen zu prüfen. Zuständig für die Prüfung ist das Standesamt Spreenhagen, sofern zumindest einer der beiden Verlobten den Haupt- oder Nebenwohnsitz im Amtsbereich Spreenhagen hat. Ist keiner von Beiden im Amtsbereich gemeldet, müssen Sie die Anmeldung im Standesamt Ihres Wohnsitzes vornehmen.
Dieses erteilt uns dann eine Ermächtigung für Ihre Eheschließung. Für die Anmeldung der Eheschließung werden neben gültigen Ausweispapieren diverse Unterlagen - je nach Familienstand, Staatsangehörigkeit und weiteren persönlichen Gegebenheiten - benötigt. Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Beratungstermin, damit wir Ihnen - persönlich auf Ihre Belange abgestellt - erläutern können, welche Unterlagen Sie besorgen müssen.
Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses
Sofern Sie im Ausland heiraten möchten, benötigen Sie dafür evtl. ein Ehefähigkeitszeugnis. Das Ehefähigkeitszeugnis hat eine Gültigkeitsdauer von 6 Monaten. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor der Eheschließung über die notwendigen Urkunden und sonstigen Unterlagen. Informationen darüber erhalten Sie bei dem zuständigen Konsulat des jeweiligen Staates in der Bundesrepublik Deutschland oder bei dem betreffenden Standesamt im Ausland. Sollten Sie ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen, erhalten Sie dieses bei uns, sofern Sie Ihren Wohnsitz im Amtsbereich Spreenhagen haben und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Welche Unterlagen Sie für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses benötigen, erfahren Sie bei uns.
Geburtenbuch - Anzeige und Beurkundungen von Geburten
Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes!
Im Standesamt Spreenhagen werden nur Geburten, die im Amtsbereich stattfinden beurkundet (Hausgeburten).
Welche Unterlagen müssen Sie vorlegen?
- Bescheinigung der Hebamme oder des Arztes
- Personalausweis oder Reisepass
- Sind Sie verheiratet? Dann benötigt das Standesamt die Heiratsurkunde.
- Sind Sie nicht verheiratet (ledig und deutsche Staatsangehörige)? Dann benötigen Sie eine Geburtsurkunde der Kindesmutter.
- Sind Sie nicht verheiratet (geschieden und deutsche Staatsangehörige)? Sie benötigen Sie eine aktuelle Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk.
- Wenn die Kindesmutter ledig oder rechtskräftig geschieden ist, steht sie grundsätzlich allein in der Geburtsurkunde des Kindes. Soll der Vater mit in die Geburtsurkunde aufgenommen werden, muß er eine Vaterschaftsanerkennung ablegen - dieses muß von einem Urkundsbeamten aufgenommen werden (Standesamt, Jugendamt oder Notar). Die persönliche Anwesenheit des Vaters und der Mutter ist hierbei nötig. Eine Vaterschaftsanerkennung kann auch schon vor Geburt des Kindes gemacht werden.
Anzeige und Beurkundung von Sterbefällen
Wenn ein Familienangehöriger oder ein guter Freund verstorben ist, bedeutet dies eine Menge bürokratischen Aufwands. Der erste Schritt ist die Anzeige des Todesfalles beim Standesamt des Sterbeortes bis spätestens zum dritten Werktag. Das Standesamt Spreenhagen ist also nur für Todesfälle im Amtsbereich zuständig.
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
- Totenschein (wird von einem Arzt ausgestellt)
- Personalausweis der Person, die den Sterbefall anzeigt
- Personalausweis/Pass des Verstorbenen
- Urkunden je nach Familienstand
- ledig: Geburtsurkunde des Verstorbenen
- verheiratet: Heiratsurkunde der aktuellen Ehe
- geschieden: Heiratsukunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil
- verwitwet: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehegatten
Da in den meisten Fällen ein Bestattungsunternehmen beauftragt wird, ist es ratsam und sinnvoll die Anmeldung/Anzeige des Sterbefalles diesem zu überlassen. Sie brauchen diesem nur die erforderlichen Unterlagen zu geben. Der Bestatter reicht dann die notwendigen Unterlagen hier ein, der Sterbefall kann beurkundet werden und die Sterbeurkunden können ausgestellt werden. Die Verwaltungsgebühr für die Ausstellung einer Sterbeurkunde beträgt 10,00 EUR, jede weitere Urkunde kostet 5,00 EUR.
Urkundenanforderungen
Sollten Sie Urkunden aus dem Geburten-, Heirats-, oder Sterberegister benötigen, erhalten Sie diese bei uns, sofern der Personenstandsfall beim Standesamt Spreenhagen, Markgrafpieske, Neu Zittau oder Rauen registriert wurde. Die Urkunden können nur an Personen ausgehändigt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge oder Personen, die dazu vom Berechtigten ermächtigt sind. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Sie können die Urkunden persönlich unter Vorlage des Personalausweises abholen oder diese schriftlich anfordern.