Mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen
Volltext
Mit einer Geburtsurkunde können Sie die Geburt eines Menschen nachweisen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern. Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine mehrsprachige Geburtsurkunde ausstellen lassen. Der mehrsprachige Vordruck enthält unter anderem die Sprachen Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch. Die Urkunde bedarf in den Vertragsstaaten des Übereinkommens keiner weiteren Beglaubigung (Legalisation/Apostille).
Rechtsgrundlage(n)
Land Brandenburg:
Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern und für Kommunales – Geb OMIK
- § 50 Personenstandsverordnung (PStV)
- § 55 Absatz 1 Nummer 4 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 59 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 62 Personenstandsgesetz (PStG)
- Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern
Erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie),
- bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter:
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
- deren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie)
- und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters
- bestimmte Personen müssen zusätzlich ein rechtliches oder ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen
Voraussetzungen
Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
- Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
- die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht
- der Ehegatte oder die Ehegattin oder der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft)
- Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person
- Geschwister mit berechtigtem Interesse
- Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde fallen Gebühren an.
Für die Ausstellung einer mehrsprachigen Geburtsurkunde werden Kosten erhoben. Diese richten nach den Tarifstellen 12.4.1 und 12.4.4 der Anlage zur Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Kommunales (Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales - GebOMIK)
Verfahrensablauf
Persönliche Antragstellung:
- Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
- Sie müssen zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
- Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bei der Beantragung im Standesamt.
- Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Beantragung per Post oder Telefax:
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen.
- Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum und -ort
- Name, Vorname der Eltern
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
- Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
- Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Online-Beantragung:
Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde können Sie den Antrag auch online stellen.
Bearbeitungsdauer
Land Brandenburg:
Bitte beim zuständigen Standesamt erfragen.
Fristen
keine
Formulare/Schriftformerfordernis
- Formulare: keine
- Online-Dienst vorhanden: je nach Angebot des Amtes
- Schriftform erforderlich:
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Fachlich freigegeben durch
Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport Berlin, Abteilung 1 - Staats- und Verwaltungsrecht
Fachlich freigegeben am
05.10.2020Zuständige Stelle
Für den Geburtsort zuständiges Standesamt
Zuständige Stelle(n)
Amt Spreenhagen - Standesamt
Hauptstraße 13
15528 Spreenhagen
033633 871-14