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Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung


Rechtsgrundlage(n)


Volltext

Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung in die öffentliche Kanalisation - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden.


Zuständige Stelle(n)

Umweltamt
Breitscheidstraße 5
15848 Beeskow
03366 35-1671