Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung
Rechtsgrundlage(n)
Volltext
Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung in die öffentliche Kanalisation - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden.
Zuständige Stelle(n)
Umweltamt
Breitscheidstraße 5
15848 Beeskow
03366 35-1671