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Neue Hundehalterverordnung für das Land Brandenburg

25. 07. 2024

Neue Hundehalterverordnung für das Land Brandenburg trat mit Wirkung vom 01. Juli in Kraft.

 

 

Seit dem 01. Juli 2024 gibt es auch für die Hundehalterinnen und Hundehalter unserer Gemeinden neue Herausforderungen im Zusammenhang mit der Haltung ihrer Hunde.

 

In der neuen Verordnung wurde die bislang bestehenden Rasselisten mit den unwiderlegbar gefährlichen und gefährlichen Hunden abgeschafft. Ebenfalls abgeschafft wurde die ordnungsbehördliche Anzeigepflicht für Hunde mit einer Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimetern oder einem Gewicht von 20 Kilogramm.

Im Vordergrund soll nun das Verhalten des Hundes und die Sachkunde der Hundehalterinnen und der Hundehalter zur Bewertung herangezogen werden.

Auf Grundlage der neuen Hundehalterverordnung muss nun jeder Hund, unabhängig seiner Größe und Gewicht und unabhängig einer steuerrechtlichen Anmeldung in der Ordnungsverwaltung des Amtes Spreenhagen angemeldet werden. Hierfür stellt das Amt Spreenhagen ein Formblatt zur Verfügung.

 

Welche grundsätzlichen Änderungen enthält die neue Verordnung:

 

  1. Alle Hunde, ab einem Alter von acht Wochen, müssen nun mit einem Transponder versehen werden. Die in diesem Zusammenhang vergebene Nummer (Chipnummer) ist der Hundeanmeldung beizufügen.

  2. Hunde, die außerhalb des befriedeten Grundstückes geführt werden, sind mit einem Halsband, welches Auskunft über den Namen und Anschrift der Halterin oder des Halters geben, zu versehen.

  3. Wer einen Hund auf öffentlichen Straßen oder Anlagen führt, hat die durch den Hund verursachten Verunreinigungen unverzüglich und schadlos zu entfernen sowie ordnungsgemäß zu entsorgen.

 

Grundsätzlich gelten die Regelungen der neuen Hundehalteverordnung ab dem 1. Juli 2024.

Verstöße gegen die Anzeige- und Kennzeichnungspflicht sind erst ab dem 1. Februar 2025 als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro sanktioniert. Insoweit besteht für die nunmehrige grundsätzliche Anzeige- und Kennzeichnungspflicht für Hunde im Land Brandenburg eine Übergangsfrist von sieben Monaten (vgl. § 19 Abs. 1 Hundehalteverordnung).

 

Für Rückfragen stehen Ihnen die Kollegen der Ordnungsverwaltung auch unter der Ruf- Nr. 033633 871 21 zur Verfügung.